10. Muss ich meinen alten Führerschein umtauschen?

Nein, nur Inhaber der Klasse 2 bzw. C müssen sich ab dem 50. Lebensjahr einer ärztlichen und augenärztliche Untersuchung unterziehen.
Tun sie das nicht, erlischt die Führerscheinklasse und muss nach den neuen gesetzlichen Regelungen beantragt werden.

Zuletzt aktualisiert am 03.08.2013 von Mario.

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