Ausbildung
Unser Ausbildungsangebot
Wir schulen Sie in den Fahrzeugklassen A, Ab und A1 für Krafträder und in den Klassen B Automatik und Schaltwagen sowie (BE) für Pkw (mit Anhänger). Darüber hinaus bieten wir eine Behindertenausbildung für fast jede Einschränkung an.
ASF und ASP -Seminare und viele weitere Sonderausbildungen an.
Anmeldeunterlagen
Die folgenden Unterlagen sind für die Anmeldung bei Ihrer Meldestelle erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass
- Lichtbild neueren Datums (35 x 45 mm)
- Bescheinigung über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste-Hilfe-Kurs)
- Der Erste-Hilfe-Kurs kann in unserer Fahrschule absolviert werden.
- Anmeldevertrag einer Fahrschule
Unterrichtszeiten
Für den Unterricht in den Fahrzeugklassen A, Ab und A1:
Di u. Do 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr oder nach Absprache
Montag bis Freitag | : | 11:30 bis 13:00 Uhr bei Bedarf |
Montag bis Donnerstag | : | 18:00 bis 19:30 Uhr |
Samstag | : | 10:30 bis 12:00 Uhr bei Bedarf |
Für den theoretischen Unterricht muss sich im Büro angemeldet werden.
Möchten Sie sich online zur Fahrschulung anmelden? Auf der Seite Kontakt haben wir ein Formular für Sie vorbereitet. Einfach ausfüllen und absenden.
Haben Sie Fragen zu unseren Ausbildungsangeboten? Wir beantworten sie Ihnen gerne. Über die Kontaktseite können Sie uns jederzeit erreichen.
Sonderausbildung
Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF-Seminar)
Sie können bei uns an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (auch bekannt als Nachschulung) teilnehmen, falls eine Teilnahme innerhalb der zweijährigen Führerschein-Probezeit behördlich angeordnet wurde.
Nächster Termin ASF-Seminar: Termin in Planung
Aufbauseminare zum Punkteabbau (ASP-Seminar)
Wir bieten Ihnen ein Aufbauseminar zum Punkteabbau im Verkehrszentralregister in Flensburg an. Bei 4 bis 7 Punkten kann ein Aufbauseminar behördlich vorgeschrieben werden. Ein Punkteerlass bis zu 2 Punkten ist möglich, ist abhängig vom Delikt und kann durch den jeweiligen Sachbearbeiter in der Höhe bestimmt werden.
Nächster Termin ASP-Seminar: Termin in Planung
Ferienfahrschule
Während der Ferienzeit gelten unsere niedrigen Spaßpreise. Wie preisgünstig Ihre Fahrausbildung wird, erfahren Sie in der Rubrik Specials.
Weitere besondere Fahrausbildungen unserer Fahrschule:
- Behindertenfahrschule
- Seniorenfahrschule
- Abbau von Ängsten im Straßenverkehr
- Einzelunterricht
- Sonderfahrten
- Motorradtouren
Haben Sie Fragen zu unseren Sonderausbildungen? Bitte setzen Sie sich einfach über die Kontaktseite mit uns in Verbindung. Wir informieren Sie gerne ausführlich.
Unterrichtsumfang
Folgende Ausbildungseinheiten müssen pro Fahrzeugklasse absolviert werden, um die Fahrerlaubnis erhalten zu können. Die Anzahl an Übungsfahrten ist von Fahrschüler zu Fahrschüler unterschiedlich. Eine vorgeschriebene Anzahl an Pflichtstunden gibt es nur durch die Sonderfahrten. Die theoretische und die praktische Ausbildung wird mit einer Prüfung bei den Prüforganisationen TÜV oder DEKRA abgeschlossen.
Klasse A, A1 und A2
Theoretische Mindestausbildung
Der Grundunterricht beträgt: 12 Doppelstunden
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden
Praktische Mindestausbildung
Grundausbildung und 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten,
3 Beleuchtungsfahrten (bei Erweiterung: 3 ÜL, 2 AB, 1 BF)
Klasse A1
Theoretische Mindestausbildung
Der Grundunterricht beträgt: 12 Doppelstunden
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden
Praktische Mindestausbildung
Grundausbildung und 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten,
3 Beleuchtungsfahrten
Klasse B
Theoretische Mindestausbildung
Der Grundunterricht beträgt: 12 Doppelstunden
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden)
Klassenspezifischer Unterricht: 2 Doppelstunden
Praktische Mindestausbildung
Grundausbildung und 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten,
3 Beleuchtungsfahrten
Klasse BE (die Fahrerlaubnis der Klasse B ist Voraussetzung)
Theoretische Ausbildung
Eine theoretische Ausbildung ist nicht erforderlich
Praktische Mindestausbildung
Grundausbildung und 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt,
1 Beleuchtungsfahrt
Fahrzeugklassen
Klassen A und Ab
A unbeschränkt: alle Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 ccm Hubraum oder einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h,
Mindestalter: 25 Jahre.
A beschränkt: Alle Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 ccm Hubraum oder einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h, die Motorleistung ist begrenzt auf 25 kW (34 PS), Mindestalter: 18 Jahre.
Klasse A1
Krafträder der Klasse A mit maximal 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung,
Mindestalter: 16 Jahre
Klasse B
PKW und kleine LKW mit nicht mehr als 3.500 kg Gesamtmasse, maximal 8 Sitzplätze, es darf ein Anhänger mit einer Gesamtmasse bis 750 kg mitgeführt werden, eingeschränkt auch Anhänger über 750 kg,
Mindestalter: 18 Jahre
Klasse BE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen,
Mindestalter: 18 Jahre.