06. Was sind Sonderfahrten?

Das sind die im Volksmund genannten Belastungsfahrten, die der Gesetzgeber vorschreibt.
Bei Ersterteilung einer Fahrerlaubnis sind vorgeschrieben 5 x 45 min Überlandfahrt, 4 x 45 min Autobahnfahrt und 3 x 45 min Nacht- bzw. Beleuchtungsfahrt, die zum Ende der Ausbildung durchgeführt werden.

Zuletzt aktualisiert am 03.08.2013 von Mario.

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