09. Was passiert, wenn ich in der Probezeit auffalle?

Bei der ersten Auffälligkeit wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert, zusätzlich wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.
Bei der zweiten Auffälligkeit wird eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen. Bei der dritten Auffälligkeit wird die Fahrerlaubnis entzogen, die man frühestens nach drei Monaten wiedererlangen kann.

Zuletzt aktualisiert am 03.08.2013 von Mario.

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