Automatik - Regelung

Vorstandssitzung der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. am 12./13.12.2018 in Bad Gögging

Automatikregelung

Zur angekündigten Veränderung der Automatikregelung in Deutschland hat der Vorstand der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände eine mögliche Vorgehensweise erarbei- tet. Es soll mit dieser Vorgehensweise sichergestellt werden, dass trotz der Absolvierung der Fahrerlaubnisprüfung auf einem Automatikfahrzeug, der Bewerber ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe führen kann. Hier der Wortlaut des erarbeiteten Vorschlags:

„Wird eine FE-Prüfung auf einem Fahrzeug ohne Kupplungspedal durchgeführt, wird keine Beschränkung eingetragen, wenn zur FE-Prüfung eine Bescheinigung der Fahr- schule vorliegt, aus der hervorgeht, dass mindestens 10 der durchlaufenden Fahrstun- den zu 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Kupplungspedal ausgebildet worden sind. Anstelle der zurzeit bestehenden, zeitlich reduzierten praktischen Prüfung zur Löschung eines bestehenden Beschränkungsvermerks mit der Schlüsselzahl 78 soll künftig die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einer Fahrschule ausreichen.

Für den Erwerb einer C- oder D-Fahrerlaubnis sollte eine derartige Regelung als Nach- weis für eine uneingeschränkte Kl. B-Fahrerlaubnis dienen.“

Dieser Vorschlag wurde von der BVF bereits dem Bundesverkehrsministerium zugeleitet. Jetzt bleibt abzuwarten, ob im Jahr 2019/2020 eine mit der EU einvernehmliche Lösung erarbeitet werden kann.

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