Entdecken Sie Ihre Fahrkompetenz
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Willkommen bei der Fahrschule am ADAC – dein Weg in die Freiheit zum sicheren Fahren!
Informationen zu den Klassen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Führerscheinklassen und Sonderausbildungen
Klassen A und A2 (A mit Schlüsselzahl 80)
A unbeschränkt: alle Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 ccm Hubraum oder einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h,
Mindestalter: 24 Jahre.
A Schlüsselzahl 80: Bei Eintrag der Schlüsselzahl 80 kann ab Alter 21 – 24 Jahre die Ausbildung und Prüfung auf einem A Klasse Motorrad absolviert werden. Nach Vollendung des 24 Lebensjahres dürfen ohne weitere
praktische Std. oder Prüfung Krafträder der Klasse A mit und ohne Beiwagen gefahren werden.
Erfolgt die Prüfung unter 24 Jahren wird die Klasse A2 erteilt.
A 2: Alle Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 ccm Hubraum oder einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h, die Motorleistung ist begrenzt auf 25 kW (34 PS), Mindestalter: 18 Jahre.
Klasse A1
Krafträder der Klasse A mit maximal 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung,
Mindestalter: 16 Jahre
Klasse B
PKW und kleine LKW mit nicht mehr als 3.500 kg Gesamtmasse, maximal 8 Sitzplätze, es darf ein Anhänger mit einer Gesamtmasse bis 750 kg mitgeführt werden, eingeschränkt auch Anhänger über 750 kg,
Mindestalter: 18 Jahre
Klasse BE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen,
Mindestalter: 18 Jahre.
Behindertenausbildung
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Ferienfahrschule
Während der Ferienzeit gelten unsere niedrigen Spaßpreise. Wie preisgünstig Ihre Fahrausbildung wird, erfahren Sie in der Rubrik Specials.
Weitere besondere Fahrausbildungen unserer Fahrschule:
- Behindertenfahrschule
- Seniorenfahrschule
- Abbau von Ängsten im Straßenverkehr
- Einzelunterricht
- Sonderfahrten
- Motorradtouren
Haben Sie Fragen zu unseren Sonderausbildungen? Bitte setzen Sie sich einfach über die Kontaktseite mit uns in Verbindung. Wir informieren Sie gerne ausführlich.
Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF-Seminar)
Sie können bei uns an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (auch bekannt als Nachschulung) teilnehmen, falls eine Teilnahme innerhalb der zweijährigen Führerschein-Probezeit behördlich angeordnet wurde.
Aufbauseminare zum Punkteabbau (ASP-Seminar)
Wir bieten Ihnen ein Aufbauseminar zum Punkteabbau im Verkehrszentralregister in Flensburg an. Bei 4 bis 7 Punkten kann ein Aufbauseminar behördlich vorgeschrieben werden. Ein Punkteerlass bis zu 2 Punkten ist möglich, ist abhängig vom Delikt und kann durch den jeweiligen Sachbearbeiter in der Höhe bestimmt werden.
