Häufige Fragen
Fragen und Antworten zum Führerschein
Von der Anmeldung über die Kosten bis zur Probezeit: Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns zukünftige Fahrer am häufigsten stellen.
Häufige Fragen von zukünftigen Fahrern
Der Beginn Ihrer Fahrausbildung wirft viele Fragen auf. Hier finden Sie die häufigsten, nach Themen sortiert.
Anmeldung und Antrag
Ab wann kann ich mich zum Führerschein anmelden?
Frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters für die beantragte Führerscheinklasse.
Zu Sonderregelungen sprechen Sie uns bitte über die Kontaktseite an.
Wo stelle ich den Führerscheinantrag und was brauche ich?
Den Antrag stellen Sie bei der Meldestelle. Dazu bringen Sie mit:
- ein Lichtbild
- Ihren Personalausweis
- einen Sehtest
- eine Kursbescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort
- die Bearbeitungsgebühr von ca. 45 Euro
Welche Unterlagen werden für die Klasse C benötigt?
- ein Lichtbild
- eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
- eine augenärztliche Untersuchung
- eine Untersuchung beim Hausarzt
Die Formulare für die Untersuchungen erhalten Sie in der Fahrschule.
Kosten und Fahrstunden
Was kostet der Führerschein?
Das ist von Bewerber zu Bewerber unterschiedlich. Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Fahrstunden, die Sie benötigen, um ein Kraftfahrzeug sicher führen zu können.
Bringen Sie Vorkenntnisse mit, etwa eine bereits vorhandene Führerscheinklasse oder Fahrpraxis im Ausland, benötigen Sie eventuell weniger Fahrstunden als jemand, der noch nie ein Fahrzeug bewegt hat.
Gibt es eine Mindestanzahl an „normalen“ Fahrstunden?
Nur für die Klassen D, D1, DE und D1E.
Für alle anderen Klassen absolvieren Sie so viele Fahrstunden, wie Sie benötigen, um die notwendigen Fähigkeiten zu erlangen und ein Kraftfahrzeug auch in schwierigen Situationen zu führen.
Was sind Sonderfahrten?
Das sind die im Volksmund genannten Belastungsfahrten, die der Gesetzgeber vorschreibt. Bei Ersterteilung einer Fahrerlaubnis sind vorgeschrieben:
- 5 x 45 Minuten Überlandfahrt
- 4 x 45 Minuten Autobahnfahrt
- 3 x 45 Minuten Nacht- bzw. Beleuchtungsfahrt
Sie fahren die Sonderfahrten zum Ende der Ausbildung.
Prüfung und Probezeit
Muss ich zur MPU, wenn ich dreimal durch die Prüfung falle?
Nein. Eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) ist nur dann notwendig, wenn Zweifel an Ihrer geistigen, charakterlichen oder körperlichen Eignung als Fahrzeugführer bestehen.
Wie lange dauert die Probezeit?
Bei Ersterteilung zwei Jahre. Bei einer Erweiterung entfällt die Probezeit.
Was passiert, wenn ich in der Probezeit auffalle?
- Erste Auffälligkeit: Die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre, zusätzlich wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.
- Zweite Auffälligkeit: Eine verkehrspsychologische Beratung wird empfohlen.
- Dritte Auffälligkeit: Die Fahrerlaubnis wird entzogen. Sie können sie frühestens nach drei Monaten wiedererlangen.
Führerschein umtauschen
Muss ich meinen alten Führerschein umtauschen?
Ja. Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19.01.2033 in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.
Der Umtausch läuft stufenweise nach Ausstellungsjahr: Karten aus den Jahren 1999 bis 2001 mussten bis zum 19.01.2026 getauscht sein, Karten aus 2002 bis 2004 bis zum 19.01.2027. Bei Papierführerscheinen entscheidet dagegen das Geburtsjahr; wer vor 1953 geboren ist, hat bis 2033 Zeit.
Das ist ein reiner Verwaltungsvorgang. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert, eine neue Prüfung oder eine ärztliche Untersuchung ist damit nicht verbunden. In Berlin läuft der Umtausch über das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.
Davon zu trennen: Wer die Klassen C oder C1 besitzt, muss diese alle fünf Jahre verlängern lassen und dafür ärztliche Nachweise vorlegen.
Frage nicht dabei?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über die Kontaktseite. Wir beraten Sie auch persönlich zum passenden Weg zum Führerschein.
Büro Mo bis Fr, 13:00 bis 17:30 Uhr
