Am 1. Oktober 2026 ist das Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr in Kraft getreten. Es ergänzt § 8 Nummer 1 des Straßenverkehrsgesetzes. Für Unfälle vor diesem Tag ist weiterhin die bisherige Fassung anzuwenden. Der Bundestag...






